LKW-Führerscheinklasse (C)
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre mit Grundqualifizierungsnachweis, ansonsten 21 Jahre
Ausbildungsbeginn 1/2 Jahr vor erreichtem Mindestalter
Ausbildungsablauf
- 12 Theorieeinheiten
- 10 Fahrlektionen, wenn B noch nicht vorhanden, ansonsten 6 Fahrlektionen
Anmeldung & Antragstellung
Wir erledigen deine Behördengänge. Dazu benötigen wir von dir:
- Kopie des Reisepasses
- Kopie des Führerscheins (falls du schon einen besitzt)
- 1 Passfoto in EU-Größe (kein Automatenfoto oder selbst ausgedruckt)
- Ärztliches Gutachten
Achtung: Für die Erlangung einer Lenkberechtigung dürfen keine Anzeigen, laufende Verfahren
oder Lenkverbote bei der Behörde anhängig sein!
Bitte beachte
Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen (Personenkraftverkehr, Kraftfahrlinien) bzw. Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern müssen in Ausübung ihrer Tätigkeit einen von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen.
Personen, die die Lenkberechtigung neu erwerben (für die Klasse D nach dem 09.09.2008, für die Klasse C/C1 nach dem 09.09.2009), müssen eine Grundqualifikationsprüfung absolvieren und ab diesem Zeitpunkt alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen. Diese bieten wir auch in der Fahrschule Pewny an.
Deine Vorteile
- Eigener Computerübungsraum zur freien Nutzung
- Ausgezeichnete Prüfungserfolge durch Prüfungsgarantie!
- Gemütlicher Aufenthaltsraum
- Kostenloser Abhol- und Heimlieferservice (nur während der Theoriekurszeiten)